AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst)

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) und dem Kunde geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) und dem Kunde zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

  1. Urheberschutz, Nutzungsrechte & Eigenwerbung

2.1. Der Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst), wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) dürfen ihre Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten und Entwürfe dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Kunde bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) räumt dem Kunde die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) und der Kunde treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt, wenn nicht schriftlichen anders vereinbart, erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst).

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Urheberbenennung kann Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorars eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen, üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Kunden aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marken etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, digital sowie in printform (z.B. auf eigener Webseite, Portfoliomappen etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Kunde hinzuweisen.

  1. Honorare & Fälligkeit

3.1 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand oder auch Anzahlungen verlangen.

3.3. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug üblicherweise innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit zu zahlen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.

  1. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Kunde zu erstatten.

4.3. Der Kunde erstattet Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

  1. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) im Namen und für Rechnung des Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

5.2. Soweit Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) auf Veranlassung des Kunden im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Kunde verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Kunde stellt Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

  1. Mitwirkung des Kunden, Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) nicht zu vertreten.

6.2. Der Kunde versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Kunde ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Kunde nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Kunde Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Kunde während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Kunde.

  1. Datenlieferung und Handling

7.1.Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, offene Arbeitsdaten, Entwürfe usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Kunde zu vergüten.

7.2. Stellt Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) dem Kunde Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Kunde.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Kunden entstehen, haftet Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) nicht.

  1. 8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

  1. Korrektur, Produktionsüberwachung & Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung eines Werkes (Produktionsbeginn) sind Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) Korrekturmuster bzw. Andrucke vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunde vereinbart ist. Für diesen Fall ist Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 5 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

  1. 10. Gewährleistung & Haftung

10.1. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Kunden gegen Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Bei Ablieferung von Werken, die zur Druckproduktion, angeregt durch Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) auf Veranlassung des Kunden, benötigt werden, welche früher als innerhalb der genannten Frist von zwei Wochen starten soll, ist das Werk unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) eine schriftliche Druckdatenfreigabe vorzulegen nach der das Werk ebenfalls und ab diesem Zeitpunkt als mangelfrei abgenommen gilt. Kosten die durch die verspätete Erbringung der Druckdatenfreigabe entstehen, trägt der Kunde. Die Druckproduktion wird erst gestartet, nachdem die Druckdatenfreigabe eingegangen ist.

10.5. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) weist darauf hin, dass es bei der Übertragung von gelieferten Inhalten (bspw. Manuskripten) auf Werke zu Fehlern kommen kann. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) haftet nicht für inhaltliche und sinnhafte Fehler (bspw. Rechtschreibung und Grammatik). Diese sind gemäß Ziffer 10.3. und 10.4. anzuzeigen.

10.6. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Kunden. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.7. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) nicht für Aufträge von Fremdleistungen, die Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) an Dritte vergibt.

10.8. Sofern Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) Fremdleistungen auf Veranlassung des Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Leitung von Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.9. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie dem Kunden zur Nutzung überlässt. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Kunden selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.10. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst), Zietenstraße 53, 09130 Chemnitz.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand ist Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst), sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Luise Keller (merkenswürdig Design & Kunst) ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 17.12.2020